Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den so genannten Beherbergungsvertrag, der von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist.

1) Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung angenommen ist.
2) Das Haus ist verpflichtet, das reservierte Appartement zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat es dem Gast Schadensersatz zu leisten.
3) Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn das Appartement nicht in Anspruch genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Haus eingesparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Appartements anzurechnen.
4) Das Haus ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Appartements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

Quelle: Verkehrsamt Bad Homburg

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